26.06.2012
Offener Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und an die Bundeskanzlerin Fr. Dr. Angela Merkel
Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Länder für den Hilfefonds unumgänglich
Berlin – Der „Runde Tisch zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“, unter Leitung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, stellte am 30.11.2011 in Berlin seinen Abschlussbericht vor. Insgesamt 100 Millionen Euro sollten demnach in ein ergänzendes Hilfesystem zugunsten der Opfer sexuellen Missbrauchs fließen, wobei die Hälfte des Betrages von der Bundesregierung schon bereit gestellt worden ist. Den zweiten Teil sollten die Länder beitragen, doch wären diese derzeit nur bereit, ihren Anteil zum ergänzenden Hilfesystem für Opfer sexueller Gewalt in Heimen und anderen Erziehungsinstitutionen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, beizusteuern.
Die deutlich überwiegende Mehrheit der am „Runden Tisch“ beteiligten Bundesländer sprach sich in dessen Abschlussbericht gegen ein neues ergänzendes Hilfesystem für Opfer familiärer sexueller Gewalt aus. Vielmehr sollten gerade die Opfer sexueller Gewalt im familiären Bereich, klare Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Hilfen im Regelsystem erhalten. Trotzdem es diese Rechtsansprüche bisher noch nicht gibt und sich die erdachten Regelungen nicht einmal annähernd realisieren lassen blockieren sie nach wie vor eine weitere Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches im Hinblick auf die Opfer von sexuellem Missbrauch im familiären Umfeld.
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Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Länder für den Hilfefonds unumgänglich
Berlin – Der „Runde Tisch zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“, unter Leitung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, stellte am 30.11.2011 in Berlin seinen Abschlussbericht vor. Insgesamt 100 Millionen Euro sollten demnach in ein ergänzendes Hilfesystem zugunsten der Opfer sexuellen Missbrauchs fließen, wobei die Hälfte des Betrages von der Bundesregierung schon bereit gestellt worden ist. Den zweiten Teil sollten die Länder beitragen, doch wären diese derzeit nur bereit, ihren Anteil zum ergänzenden Hilfesystem für Opfer sexueller Gewalt in Heimen und anderen Erziehungsinstitutionen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, beizusteuern.
Die deutlich überwiegende Mehrheit der am „Runden Tisch“ beteiligten Bundesländer sprach sich in dessen Abschlussbericht gegen ein neues ergänzendes Hilfesystem für Opfer familiärer sexueller Gewalt aus. Vielmehr sollten gerade die Opfer sexueller Gewalt im familiären Bereich, klare Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Hilfen im Regelsystem erhalten. Trotzdem es diese Rechtsansprüche bisher noch nicht gibt und sich die erdachten Regelungen nicht einmal annähernd realisieren lassen blockieren sie nach wie vor eine weitere Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches im Hinblick auf die Opfer von sexuellem Missbrauch im familiären Umfeld.
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Dirk